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| Vergabeprozess |
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Die Methoden der Kreditvergabe sollen die Hürden für Kreditnehmer/innen senken, ohne dass der Kreditgeber ein unvertretbares Kreditrisiko eingeht. Der Vorteil von Mikrofinanzierung liegt in der engen Zusammenarbeit zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer/in, sowie in der Berücksichtigung der individuellen Situation des Kleinunternehmens bei der Besicherung des Kreditbetrages. 1. Die BesonderheitDie Besonderheit des Produktes „Kredit“ zeigt sich schon darin, dass der Weg zu diesem „Kredit“ nur mit Hilfe einer Existenzgründungsberatung zu bewerkstelligen ist. Der positiven Bewertung des Konzepts und der Marktfähigkeit durch den sachkundigen Berater, kommt für die Entscheidung des Mikrofinanzierers große Bedeutung zu. 2. Kontinuierliche BetreuungDurch die kontinuierliche Betreuung des Kreditnehmers/der Kreditnehmerin wird vermieden, dass Kleinunternehmer/innen sich in eine Spirale der Verschuldung begeben. Chancen und Risiken werden frühzeitig analysiert, Lösungen aufgezeigt, besprochen und gemeinsam umgesetzt. 3. KredithöheDer Kredit orientiert sich eng am aktuellen Bedarf des Unternehmens und ist nach unten grundsätzlich nicht begrenzt. Auch kleinste Beträge können zur Verfügung gestellt werden. In der Regel beginnen die Kreditempfehlungen bei Kreditvolumina ab € 500,--. Die Kreditsumme ist aktuell auf € 10.000,-- begrenzt. 4. Kurze LaufzeitenDie Laufzeit des Kredits wird möglichst kurz gehalten. Beim ersten Kredit wird eine Laufzeit von unter 18 Monaten angestrebt, diese kann aber prinzipiell bis zu 36 Monate betragen 5. ZinssatzDer Zinssatz für den Kredit beträgt aktuell 10 Prozent, davon 5 Prozent für den Mikrofinanzfonds Deutschland und 5 Prozent für die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der GLS Gemeinschaftsbank eG 6. Besicherung nach aktueller SituationDie Besicherung des Kredits orientiert sich an der besonderen Situation des Unternehmers/der Unternehmerin. Sie erfolgt in der Regel über „verantwortungsvolle Referenzen“, das heißt
Auch werden reguläre Sicherheiten bei der Kreditvergabe berücksichtigt. In Ausnahmefällen werden auch Sicherheiten mit asymmetrischer Wertschätzung, also Gegenstände von hohem persönlichem, gleichzeitig aber geringem Marktwert einbezogen. |